Gemeinde Dohma

Landkreis Sächsische Schweiz Osterzgebirge
Mitglied des Sächsischen Städte- und Gemeindetages, Verwaltungsgemeinschaft mit der Großen Kreisstadt Pirna
Wappen der Gemeinde Dohma gültig ab dem Jahr 2015
Wappen der Partnergemeinde Weißenohe, dieser Link führt zu unserer Partnergemeinde Wießenohe

Aktuelles

Wichtige Hinweise der Gemeinde Dohma:

Nutzung von Gewässerrandstreifen:
Die Nutzung von Gewässerrandstreifen unterliegen einigen Vorsichtsmaßnahmen um auch bei Hochwasser keine Mitbürger zu gefährden, welche Sie im folgendem PDF-Dokument vorfinden:
- Merkblatt Gewaesser (PDF-Dokument) -

Blutspende:
Helft Leben retten - spendet Blut - hier finden Sie Blutspendetermine -

Hinweise des ZAOE

Neue Regeln für die Biotonne ab 1. Mai 2025
In den folgenden Info-Blättern des ZAOE finden Sie wichtige Informationen zur Abholung und Verwendung der Biotonne ab 01. Mai 2025
- Neue Regeln fuer Biotonne ab Mai 2025 (PDF) -
- Flyer Biotonne ab Mai 2025 (PDF) -

Tierbestandsmeldung 2026

Bekanntmachung der Sächsischen Tierseuchenkasse
- Anstalt des öffentlichen Rechts -

Sehr geehrte Tierhalterinnen und Tierhalter,

bitte beachten Sie, dass Sie als Tierhalterin und Tierhalter von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Fischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.

Die fristgerechte Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Voraussetzung für:
  • eine Entschädigungszahlung von der Sächsischen Tierseuchenkasse im Tierseuchenfall,
  • die Beteiligung der Sächsischen Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und
  • die Gewährung von Beihilfen und Leistungen durch die Sächsische Tierseuchenkasse.

Der Sächsischen Tierseuchenkasse bereits bekannte Tierhalterinnen und Tierhalter erhalten Ende Dezember 2025 einen Meldebogen per Post. Sollte dieser bis Mitte Januar 2026 nicht bei Ihnen eingegangen sein, melden Sie sich bitte bei der Sächsischen Tierseuchenkasse, um Ihren Tierbestand anzugeben.
Tierhalterinnen und Tierhalter, welche ihre E-Mail-Adresse bei der Sächsischen Tierseuchenkasse autorisiert haben, erhalten die Meldeaufforderung per E-Mail.

Auf dem Tierbestandsmeldebogen oder per Online-Meldung sind die am Stichtag 1. Januar 2026 vorhandenen Tiere zu melden. Sie erhalten daraufhin Ende Februar 2026 Ihren Beitragsbescheid. Bis dahin bitten wir Sie, von Anfragen zum Beitragsbescheid abzusehen.

Ihre Pflicht zur Meldung begründet sich auf § 23 Abs. 5 des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz (SächsAGTierGesG) in Verbindung mit der Beitragssatzung der Sächsischen Tierseuchenkasse, unabhängig davon, ob Sie die Tiere im landwirtschaftlichen Bereich oder zu privaten Zwecken halten.

Darüber hinaus möchten wir Sie auf Ihre Meldepflicht bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt hinweisen.

Bitte unbedingt beachten:
Auf unserer Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, zu Beihilfen der Sächsischen Tierseuchenkasse sowie über die Tiergesundheitsdienste. Zudem können Sie, u. a. Ihr Beitragskonto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre), erhaltene Beihilfen, Befunde sowie eine Übersicht über Ihre bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt entsorgten Tiere einsehen.

Sächsische Tierseuchenkasse
Anstalt des öffentlichen Rechts
Löwenstr. 7a,
01099 Dresden
Tel: +49 351 80608-30
E-Mail: beitrag@tsk-sachsen.de
Internet: www.tsk-sachsen.de

Hier finden Sie das originale PDF-Dokument zum download
nächste Ratssitzung:
20. Januar 2026, 18:00 Uhr, Versammlungsraum (1. Etage), Gemeindeamt
nächste Veranstaltung:
17.01.2026, 15:00 Uhr
Weihnachtsbaum verbrennen
Festplatz Dohma