Ratsbeschlüsse der Gemeinde Dohma
Beschlussfassung vom: 29.06.2017, Beschlussnummer: D 17/0108
Kleingartenentwicklungsplan Vorlage: DBV-17/0108-61.1
1. Der Kleingartenentwicklungsplan in der Fassung vom 02.05.2017 wird in den Grenzen des Gemeindegebietes Dohma beschlossen.
2. Über die konkrete Umsetzung der Einzelmaßnahmen wird im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanung und gegebenenfalls weiterer Einzelbeschlüsse im Rahmen der Zuständigkeit nach Hauptsatzung entschieden.
3. Der Kleingartenentwicklungsplan wird auf die nächsten 30 Jahre bis 2048 festgeschrieben.
Dohma, 29.06.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 06.04.2017, Beschlussnummer: D 17/0107
Haushaltssatzung einschließlich Haushaltsplan 2017/2018 der Gemeinde Dohma Vorlage: DBV-17/0107-20.0
Die Gemeinde Dohma beschließt aufgrund von § 74 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen den vorliegenden Entwurf vom 09.03.2017 als Haushaltssatzung der Gemeinde Dohma für die Jahre 2017 und 2018 (Anlage). Der Satzungsentwurf, der als Satzungsniederschrift beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Dohma, 06.04.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 02.03.2017, Beschlussnummer: D 17/0106
Veräußerung des gemeindeeigenen Grundstückes Cotta B Nr. 23 c
Vorlage: DBV-17/0106-20.5
Das vorliegende Kaufangebot von Frau Sylvia Zechel und Herrn Jens Mühle vom 20.02.2017 wird angenommen. Dem Verkauf des Grundstückes Cotta B Nr. 23 c, Flurstück 12/1 Gemarkung Kleincotta zu einem Kaufpreis von 138.555,60 EUR wird zugestimmt. Die auf dem Grundstück vorhandene Bushaltestelle muss als Grunddienstbarkeit ins Grundbuch eingetragen werden.
Dohma, 02.03.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 02.03.2017, Beschlussnummer: D 17/0105
Eingang von Spenden - Abstimmung zur Annahmeerklärung
Die in den Anlagen (Stand: 21.02.2017) aufgeführten Spenden werden angenommen.
Dohma, 02.03.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 06.04.2017, Beschlussnummer: D 17/0104
Dohma, Cotta A 3f, Flurstück 914/3 der Gemarkung Großcotta; Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Milchviehstalls, Anbau an Stallgebäude, Erstellung Gärrückstandslagerbehälter, Schaffung einer Gülleübergabeplatte, Bau eines Regenwasserauffangbeckens, Errichtung einer Biogasanlage mit Biogasbehälter, Leitungszentrale, BHK-Container und Nebenanlagen Vorlage: DBV-17/0104-61.1
Der Beschlusstext bezieht sich auf die Hauptsatzung der Stadt Pirna und wurde deshalb wie folgt geändert:
Das Einvernehmen der Gemeinde Dohma gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Milchviehstalls, Anbau an Stallgebäude, Erstellung Gärrückstandslagerbehälter, Schaffung einer Gülleübergabeplatte, Bau eines Regenwasserauffangbeckens , Errichtung einer Biogasanlage mit Biogasbehälter, Leitungszentrale, BHKW-Container und Nebenanlagen wird grundsätzlich befürwortet. Es sollen jedoch noch Prüfungsunterlagen vorgelegt werden, um eine Zustimmung erteilen zu können.
Das Einvernehmen der Gemeinde Dohma gemäß § 36 Baugesetzbuch (BauGB) zum Neubau eines Milchviehstalls, Anbau an Stallgebäude, Erstellung Gärrückstandslagerbehälter, Schaffung einer Gülleübergabeplatte, Bau eines Regenwasserauffangbeckens , Errichtung einer Biogasanlage mit Biogasbehälter, Leitungszentrale, BHKW-Container und Nebenanlagen wird grundsätzlich befürwortet. Es sollen jedoch noch Prüfungsunterlagen vorgelegt werden, um eine Zustimmung erteilen zu können.
Dohma, 06.04.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 06.04.2017, Beschlussnummer: D 17/0103
Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 360 e Gem. Kleincotta Vorlage: DBV-17/0103-20.5
Der Veräußerung einer Teilfläche des Flurstückes 360 e der Gemarkung Kleincotta von ca. 1.000 m˛ an die Eigentümerin des angrenzenden Grundstückes Cotta-B 48, Flurstück 360 d der Gemarkung Kleincotta, zu einem Kaufpreis von 5,00 EUR/m˛ wird zugestimmt. Im Kaufvertrag ist auf Dauer von 10 Jahren gerechnet ab Beurkundung für den Fall der Weiterveräußerung des Grundbesitzes eine Mehrerlösklausel und die Abführung der Einnahmen aus Holzeinschlag zu vereinbaren.
Dohma, 06.04.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 19.01.2017, Beschlussnummer: D 17/0102
Eingang von Spenden – Abstimmung zur Annahmeerklärung
Die in den Anlagen (Stand: 09.01.2017) aufgeführten Spenden werden angenommen.
Dohma, 19.01.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 19.01.2017, Beschlussnummer: D 17/0101
Maßnahme zur Hochwasserschadensbeseitigung
ID 4529 BW 221 Ersatzneubau Brücke Protzemühle
Übernahme des Vertrages hinsichtlich der Planung einschließlich der bisher entstandenen Kosten und Bestätigung der Entwurfsplanung
1. Der Gemeinderat von Dohma stimmt der Übernahme des zwischen der Stadt Pirna und der Ingenieurgesellschaft Bonk+Herrmann mbH geschlossenen Ingenieurvertrages für das Bauvorhaben Brücke Protzemühle, Alt-Neundorf unter Fortführung der Planung ab Leistungsphase 4 und Übernahme der bisher der Stadt Pirna bis zur Leistungsphase 3 entstandenen Kosten zu.
2. Die mit IVL vom 24.11.2016 (DIV-16/0023-60.2) dem Gemeinderat Dohma vorgelegte Variante 3 Ersatzneubau Brücke Protzemühle mit Schleppkurve Müllfahrzeug und Tiefgründung wird als Grundlage für die weitere Planung zur Erneuerung der Brücke Protzemühle bestätigt.
Dohma, 19.01.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 19.01.2017, Beschlussnummer: D 17/0100
Beauftragung der entsandten Mitglieder in den Gemeinschaftsausschuss
4. Änderung (Gesamtfortschreibung) des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma
Aufstellungsbeschluss
Die in den Gemeinschaftsausschuss entsandten Mitglieder werden beauftragt, der Beschlussvorlage „4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma, Aufstellungsbeschluss“ (Vorlage –BVL-17/0570-61.1) zuzustimmen.
Dohma, 19.01.2017
Heinemann, Bürgermeister
Beschlussfassung vom: 19.01.2017, Beschlussnummer: D 17/0099
Beauftragung der entsandten Mitglieder in den Gemeinschaftsausschuss
3. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma
Abwägungs-und Feststellungsbeschluss
Die in den Gemeinschaftsausschuss entsandten Mitglieder werden beauftragt, der Beschlussvorlage
„3. Änderung Flächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Pirna-Dohma
Abwägungs- und Feststellungsbeschluss“ (Vorlage-BVL-17/0569-61.1) zuzustimmen.
Dohma, 19.01.2017
Heinemann, Bürgermeister
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